Die Grünewald & Rott Personalvermittlung erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fachkräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Personalvermittler verpflichten sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auszuführen.
2. Pflichten des /der Auftraggeber
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Grünewald & Rott Personalvermittlung eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Abforderungsprofils zu liefern.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grünewald & Rott Personalvermittlung sofort zu informieren, sobald ein von der Grünewald & Rott Personalvermittlung vermittelter Kandidat die Arbeit aufnimmt.
2.3 Der Kunde benennt der Grünewald & Rott Personalvermittlung bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde Grünewald & Rott Personalvermittlung keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu Grünewald & Rott Personalvermittlung jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, Grünewald & Rott Personalvermittlung unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) bei Grünewald & Rott Personalvermittlung anzuzeigen.
Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach Ziffer 4, vereinbaren die Grünewald & Rott Personalvermittlung und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
3. Erfüllung des Vertrages, Entbindung vom Vertrag
3.1 Zeitpunkt der Vertragserfüllung
Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch die Grünewald & Rott Personalvermittlung vermittelten Bewerber zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt.
Stellt der Auftraggeber einen Bewerber ein, ohne die Grünewald & Rott Personalvermittlung davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar trotzdem in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis unter anderem durch die Vermittlungsbemühungen von der Grünewald & Rott Personalvermittlung zustande gekommen ist.
3.2 Entbindung vom Vertrag
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit widerrufen, sofern die Vermittlung des betreffenden Beschäftigungsverhältnisses gegenstandslos geworden ist. Es fallen keine Stornogebühren an.
Ebenso behält sich die Grünewald & Rott Personalvermittlung das Recht vor, einen Auftrag zurückzureichen.
4. Honorar
4.1 Das Honorar richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe von 18% des Jahresbruttoeinkommens des vermittelten Arbeitnehmers fällig.
4.2 Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehalt, Boni, Provisionen und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden.
4.3 Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die Grünewald & Rott Personalvermittlung berechtigt eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt für die 2. Mahnung € 3,00, die zu dem fälligen Rechnungsbetrag addiert werden.
4.5 Reisekosten und Spesen (hier insbesondere Übernachtungskosten) der Grünewald & Rott Personalvermittlung oder eines Kandidaten, die im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Unternehmers entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
4.7 Falls aufgrund des Bewerbungsgespräches oder der betrieblichen Struktur des Auftraggebers, die durch die Firma Grünewald & Rott Personalvermittlung zur Vermittlung vorgestellten Bewerber/innen in einer anderen Position eingestellt werden, wird das Honorar für den Auftrag fällig, für den der/die Bewerber/in ursprünglich vorgestellt wurde.
4.8 Alle Rechnungen sind mit einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5. Sorgfaltspflichten
Bindung an den Auftrag
Die Grünewald & Rott Personalvermittlung verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur solche Bewerbungen zuzuleiten, die weitestgehend den Auftragsanforderungen entsprechen. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen unterrichten Sie den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen.
6. Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss
6.1 Die Grünewald & Rott Personalvermittlung haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Bewerber in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
6.2. Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der Grünewald & Rott Personalvermittlung schließen eine Haftung der Grünewald & Rott Personalvermittlung aus. Die Überprüfung der von der Arbeitskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern.
6.3 Haftungen für leichte Fahrlässigkeit seitens der Grünewald & Rott Personalvermittlung sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7.1 Bewerberdossiers, die dem Auftraggeber durch die Grünewald & Rott Personalvermittlung zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist die Grünewald & Rott Personalvermittlung berechtigt, das Honorar gem. Ziffer 4 zu fordern.
7.2 Die Grünewald & Rott Personalvermittlung holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben, die Grünewald & Rott Personalvermittlung über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren, wenn ihm der Bewerber durch die Vermittlungsbemühungen der Grünewald & Rott Personalvermittlung bekannt geworden ist.
8. Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahe kommen. Diese AGB verliert bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Grünewald & Rott Personalvermittlung in Lünen.
Der Vertragspartner erklärt sich durch seine Unterschrift mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten bindend.
Änderungen und Ergänzungen der zwischen der Grünewald & Rott Personalvermittlung und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfodernisses